Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60
Transkription Ausfertigungen Literatur Inhalt
1710 VII 14 Freundschafts- und Defensivbündnis
Dänemark, Hannover |
Arcinsys Niedersachsen, Hannover NLA, Findbuch: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3436363 |
Seite 6 von 12 | |
in wehrender Hülfsleistunge in seinen eigenen Landen von
jemand attaquiret würde, freÿstehen soll, solche auxiliar
trouppen entweder alle oder zum Theil wieder zurück zuziehen
und sollen ihm selbige solchen falß von dem Requirenten
unweigerlich abgefolget werden.
10.
Beÿ erfolgeter conjunction bleibet dem commandirendem
Officier der Auxiliar-trouppen das Commando und Justice
über dieselbe; Er soll aber beÿ selbigen exacte ordre und
strenge Kriegs-disciplin halten, und die delinquenten
ohne einige connivenz gehörig abstraffen; In dergleichen de-
lictis aber, so gegen den Staat, person und Lande des
Requirentis begangen worden, soll der Thäter deßen Gene-
ralitet überantwortet werden; dem die Auxiliar-trouppen
commandirenden Officier aber unbenommen seÿn, entweder
selbst, oder durch jemand von seinen untergebenen, deme
über denselben zu haltenden Kriegs-Gerichte mit beÿzuwohnen,
und der instruirung des Processes beÿzuordnen.
11.
Das General-commando im Felde, und so viel Kriegs-opera-
tionen belanget, bleibet dem Requirenten und deßen
General, jedoch solle keine haupt-action vorgenommen
werden, es seÿ dann, daß solches vorher im Kriegs-Raht
mit des Requisiti auxiliar-trouppen General oder
Seite 6 von 12 |